Garantie und Gewährleistung

Garantie
Eine zusätzliche und freiwilige Leistung des Herstellers oder Dienstleisters, die einen Zeitraum der einwandfreien Funktion garantiert. Die meisten Produkte haben eine Garantie ab Hersteller von 6 bis 12 Monate. Der Zeitraum hängt oft von der Anzahl der beweglichen Teile ab.

Gewährleistung

Eine vom Gesetzgeber gesetzte Frist für Reklamationen beim Kauf eines Produktes.
"Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einem Kaufvertrag der Kunde eine mangelfreie Hard- oder Software erhält. Gleiches gilt für die Durchführung von Reparaturen. Auch hier geht das Gesetz von einer mangelfrei durchgeführten Arbeit aus. Das neue Schuldrecht, das seit dem 01.01.2002 in Kraft ist, bietet dem Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrages eine zweite Chance. Falls die Hard- oder Software bei der Übergabe an den Käufer nicht in Ordnung ist, muss der Verkäufer zunächst die Möglichkeit erhalten, die Hard- oder Software in Ordnung zu bringen oder dem Kunden eine andere Hard- und Software zu übergeben. Gleiches gilt bei einer Reparatur: War die Reparatur nicht erfolgreich, so müssen wir nacherfüllen, das heißt wir versuchen den Mangel zu beseitigen.“
Man kann davon ausgehen, je älter das Produkt ist und einwandfrei funktioniert, desto unwahrscheinlicher war es bereits beim Kauf defekt, bzw. ein Gewährleistungsfall. In den ersten sechs Monaten ist der Hersteller in der Beweispflicht. Danach und bis maximal 24 Monate ist der Käufer in der Beweispflicht.

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