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Garantie
und Gewährleistung
Garantie
Eine
zusätzliche und freiwilige Leistung des Herstellers
oder Dienstleisters, die einen Zeitraum der einwandfreien
Funktion garantiert. Die meisten Produkte haben eine
Garantie ab Hersteller von 6 bis 12 Monate. Der Zeitraum
hängt oft von der Anzahl der beweglichen Teile
ab.
Gewährleistung
Eine
vom Gesetzgeber gesetzte Frist für Reklamationen
beim Kauf eines Produktes.
"Der Gesetzgeber geht davon aus,
dass bei einem Kaufvertrag der Kunde eine mangelfreie
Hard- oder Software erhält. Gleiches gilt für
die Durchführung von Reparaturen. Auch hier geht
das Gesetz von einer mangelfrei durchgeführten
Arbeit aus. Das neue Schuldrecht, das seit dem 01.01.2002
in Kraft ist, bietet dem Verkäufer im Rahmen eines
Kaufvertrages eine zweite Chance. Falls die Hard- oder
Software bei der Übergabe an den Käufer nicht
in Ordnung ist, muss der Verkäufer zunächst
die Möglichkeit erhalten, die Hard- oder Software
in Ordnung zu bringen oder dem Kunden eine andere Hard-
und Software zu übergeben. Gleiches gilt bei einer
Reparatur: War die Reparatur nicht erfolgreich, so müssen
wir nacherfüllen, das heißt wir versuchen
den Mangel zu beseitigen.
Man kann davon ausgehen, je älter das Produkt ist
und einwandfrei funktioniert, desto unwahrscheinlicher
war es bereits beim Kauf defekt, bzw. ein Gewährleistungsfall.
In den ersten sechs Monaten ist der Hersteller in der
Beweispflicht. Danach und bis maximal 24 Monate ist
der Käufer in der Beweispflicht.
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